Geschäftssitzadresse Coworking Space Geschäftsbedingungen und Konditionen

Miet- und Nutzungsbedingungen

für den Coworking Space in Hattersheim – Geschäftssitzadresse mit

Briefpostzustellung

Allgemeine Vertragsbedingungen

zwischen

Taunus Innovation Campus e.V., vertreten durch den 2. Vorsitzenden Günter Eggers. Adresse:

Taunus Innovation Campus e.V. c/o Rathaus Hattersheim Im Nassauer Hof 1-3, 65795 Hattersheim

am Main

im Folgenden nur „Vermieter“

und

im Folgenden nur „Mieter“

gemeinsam im Folgenden nur „die Parteien“

§ 1 Vertragsschluss Vertragsgegenstand ................................................................................... 2

§ 2 Person des Mieters ............................................................................................................... 4

§ 3 Miet-/Nutzungszweck ............................................................................................................ 4

§ 4 Mietzeit .................................................................................................................................. 5

§ 5 Verhaltensrichtlinie im Coworking Space bei Buchung des Tarifs 1 ..................................... 6

§ 6 Mietzins / Vertragslaufzeit / Kündigung ................................................................................. 7

§ 7 Zahlungen des Mietzinses .................................................................................................... 7

§ 8 Allgemeine Pflichten des Mieters bei Buchung des Tarifs 1 ................................................. 8

§ 9 Haftung des Vermieters ........................................................................................................ 9

§ 10 Untervermietung .................................................................................................................. 9

§ 11 Kennzeichnung des Briefkastens ........................................................................................ 9

§ 12 Beendigung des Mietverhältnisses bei Buchung des Tarif 1 ............................................... 9

§ 13 Schlussbestimmungen ....................................................................................................... 10

Unterschriften ............................................................................................................................... 10

Präambel

Der Vermieter hat Flächen in dem Gebäude Frankfurter Straße 6a in Hattersheim am Main (im

Folgenden nur „Coworking Space“) angemietet, die er zur Nutzung als Openspace mit 13 Einzelarbeitsplätzen,

einem Meeting-Raum, einem Gaming-Raum, einem Think-Tank-Raum sowie verteilten

Sitzgelegenheiten für den Gedankenaustausch vermietet.

der in der Präambel dargestellten zwei Tarife ausgewählt und gebucht werden. Tarif im

Sinne dieses Vertrages meint die konkret beschriebene Nutzungsart und den konkret beschriebenen

Nutzungsumfang der Dienstleistung, der durch eine Buchung des Mieters (Angebot)

und die Buchungsbestätigung des Vermieters (Annahme) in Form einer

Bestätigungs- E-Mail ausgelöst wird.

1.3 Nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail für den gebuchten Tarif 1 erhält der Mieter an 8 Stunden

pro Monat für jeweils maximal 30 Minuten Zugang zum Coworking Space über sein

Smartphone mit der App „Salto KS“. Zugang im Sinne dieser AVB meint, dass der Mieter

die Räumlichkeiten des Coworking Spaces nach Maßgabe der nach § 1.2 vereinbarten

Tarifs für den vereinbarten Zeitraum betreten und nutzen kann. Die App „Salto KS“ fungiert

Als separate Dienstleistung wird darüber hinaus dem Mieter ein Geschäftssitz mit der

Adresse Frankfurter Straße 6a, 65795 Hattersheim am Main und die Nutzung der Adresse für

die Zusendung von Briefpost angeboten. Dies ist die Grundlage der vorliegenden Miet- und

Nutzungsbedingungen.

Die folgenden Miet- und Nutzungsbedingungen gelten als Allgemeine Vertragsbedingungen (im

Folgenden nur „AVB“) für sämtliche Rechte und Pflichten zwischen dem Vermieter und einem die

Adresse Frankfurter Straße 6a, 65795 Hattersheim am Main als Geschäftssitzadresse mit Briefpostzustellung

nutzenden Unternehmen (im Folgenden nur „Mieter“). Die Festlegung des konkret

vereinbarten Nutzungsumfangs innerhalb dieser Dienstleistung erfolgt im Rahmen einzeln zu

buchender Tarife (im Folgenden jeweils nur „Tarif“).

Tarif 1: In dem Briefkasten des Vermieters in der Frankfurter Straße 6a wird die Briefpost

angenommen und in einem Schließfach im Coworking Space zur Abholung durch den Mieter

bereitge-stellt. Der Mieter erhält hierfür einen Schlüssel für das Schließfach sowie an 8 Stunden

pro Monat für jeweils maximal 30 Minuten mit der App „Salto KS“ von Montag bis Freitag

zwischen 8:00 und 19:00 Uhr digital Zugang zum Coworking Space. Es besteht somit 16 Mal pro

Monat die Möglichkeit zum Zutritt des Coworking Space, die flexibel genutzt werden können.

Tarif 2: In dem Briefkasten des Vermieters in der Frankfurter Straße 6a wird die Briefpost des

Mieters angenommen. Die Briefpost wird gesammelt und wöchentlich in einem Umschlag an

eine vorher festgelegte inländische Adresse des Mieters weiterversendet. Ein Zutritt zu den

Räumlichkeiten des Coworking Space wird nicht gewährt.

Eine Leerung des Briefkastens und die Ablage der Briefpost in dem Schließfach erfolgt

jeweils mittwochs und freitags. Fallen diese Tage auf einen Feiertag, so erfolgt die

Dienstleistung jeweils an dem Werktag davor.

§ 1 Vertragsschluss Vertragsgegenstand

1.1 Die Parteien sind sich einig, dass diese AVB zwischen den Parteien zur Grundlage der

1.2 Tarife können auf Grundlage dieser in Papierform vorliegenden AVB einzeln entsprechend

zwischen Vermieter und Mieter jeweils einzeln abzuschließenden konkreten

Nutzungsvereinbarungen, der Tarife, wird.

dabei als digitaler Schlüssel bzw. Zugangsfunktion und –kontrolle (im Folgenden nur „digitaler

Schlüssel“) zum Coworking Space. Der Mieter hat hierfür sicherzustellen, dass Bluetooth

und Standortdienste auf dem für den Zugang verwendeten Smartphone funktionsfähig

sind und die App installiert ist. Der Vermieter weist ausdrücklich daraufhin, dass auch

das erneute Betreten des Coworking Spaces innerhalb der nach dem Tarif 1 gebuchten

Nutzungszeit, auch nach dem erstmaligen Zugang, ausschließlich über Salto KS möglich

ist. Der Mieter hat daher eigenständig sicherzustellen, das für Salto KS genutzte Smartphone

bei Verlassen der jeweils gebuchten Räumlichkeit immer bei sich zu tragen, um einen

erneuten Zugang sicherzustellen.

1.4 Es besteht kein Anspruch des Mieters auf Abschluss eines Tarifs. Es steht dem Vermieter

frei, jedes Angebot des Mieters zum Abschluss eines Tarifs ohne Angabe von Gründen

abzulehnen.

1.5 Gegenstand dieser AVB ist die Nutzung der Dienstleistung Geschäftssitzadresse und Briefpostaufbewahrung

bzw. -weiterleitung. Dieser Vertrag schließt keinen Telefonservice

und/oder Faxweiterleitungsservice oder das Scannen und Weiterleiten von Briefpost per EMail

ein. Weiterhin wird die Post weder geöffnet noch mit einem Eingangsstempel versehen.

1.6 Für die Entgegennahme von Briefpost im Rahmen der Leerung des Briefkastens durch den

Vermieter erteilt der Mieter mit diesen Miet- und Nutzungsbedingungen dem Vermieter und

dessen Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Empfangsvollmacht. Die Bevollmächtigung

ermächtigt zur Entgegennahme der nachfolgenden Briefpost:

 Briefe aller Art

 Presseerzeugnisse/ personalisierte Werbung

 Einschreiben

Es umfasst nicht:

 Päckchen

 Pakete

 Warensendungen

 Express-Sendungen

Der Vermieter schuldet nicht die Einhaltung irgendwelcher Vorgaben zum Geschäftsgeheimnis

und sonstigen Geheimhaltungspflichten im Falle von unverschlossen eingehender

Briefpost. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass sich aus der Briefpost ergebende Fristen

aller Art eingehalten werden. Eine Verantwortung des Vermieters im Falle des Tarifs 2 für

etwaige Verzögerungen und Fehlzustellungen von Seiten der Deutschen Post wird ausgeschlossen.

§ 2 Person des Mieters

2.1 Ist eine juristischen Person Vertragspartei dieser AVB, darf diese nur durch einen Vertretungsberechtigten

unterzeichnet werden. Der Vermieter ist berechtigt, sich die Vertretungsberechtigung

im Zweifelsfall auch nach Vertragsschluss nachweisen lassen.

2.2 Mit Unterzeichnung dieser AVB sichert der Mieter zu, dass die angegebenen Daten vollständig

und wahrheitsgemäß sind. Der Mieter verpflichtet sich, Änderungen bei seinen persönlichen

oder unternehmensrelevanten Daten unverzüglich anzuzeigen.

2.3 Die einzelnen Tarife werden personengebunden mit dem Mieter oder einem vom Mieter

konkret bestimmten Mitarbeiter abgeschlossen und können nicht übertragen werden. Eine

ganz oder teilweise Überlassung oder Gebrauchsgewährung der Arbeitsplätze, Büros oder

des Inventars des Coworking Space, mit Ausnahme eines Schließfachs bei Tarif 1, ist damit

nicht verbunden.

2.4 Der Mieter darf seine Geschäftstätigkeit in Zusammenhang mit den Leistungen des Vermieters

nur unter der bei Vertragsunterzeichnung angegebenen Firma des jeweiligen Unternehmens/

dem angegebenen Verein ausüben. Eine Ausübung unter einer anderen

Firma/eines anderen Vereines, eines anderen Tätigkeitsschwerpunktes oder eines anderen

Namens ist, selbst wenn die Personen identisch sind, nicht gestattet. Etwas anderes gilt,

wenn der Mieter dem Vermieter den Wechsel unverzüglich anzeigt und der Vermieter dem

Wechsel zustimmt.

§ 3 Miet-/Nutzungszweck

3.1 Die Vermietung erfolgt zur Nutzung entsprechend des jeweils gebuchten Tarifs und darf

nur zu diesem Vertragszweck genutzt werden. Insbesondere im Falle des gebuchten

Tarifes 1 sind andere Nutzungen, beispielsweise als Bürofläche oder

Veranstaltungsfläche, nur nach gesonderter Vereinbarung möglich.

3.2 Die Geschäftsadresse darf nur für die konkreten Tätigkeiten genutzt werden, die der Mieter

bei Abschluss des jeweiligen Tarifs angegeben hat. Der Mieter bestätigt mit Abschluss des

jeweiligen Tarifs, dass er die Dienstleistungen des Vermieters nicht nutzen wird für:

3.2.1 Handlungen, die das Persönlichkeitsrecht und den Schutz der Privatsphäre von privaten,

natürlichen und juristischen Personen verletzen;

3.2.2 die Verbreitung strafrechtsrelevanter Materialen;

3.2.3 die Verbreitung oder das Bereitstellen von Daten, Bilder, Fotografien, Grafiken, Filme

oder Software, die den Gesetzen zum Schutze von geistigem Eigentumes, es sei denn,

der Mieter ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Bereitstellung oder Verbreitung;

3.2.4 den Empfang von Briefpost, welche die Postsendungen anderer Mieter gefährden oder

schädigen können oder legal vom Mieter nicht empfangen werden dürfen;

3.2.5 sonstige gegen geltendes Recht und Ordnung verstoßende Handlungen oder Unterlassungen.

3.3 Dem Mieter ist es untersagt, Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Zugang zum Coworking

Space im Falle des Tarifs 1 vorzunehmen, die dem Ansehen des Vermieters oder

anderer Mieter Schaden zufügen können, insbesondere:

3.3.1 illegale, unrechtmäßige Beschaffung von persönlichen Daten innerhalb und außerhalb

des Coworking Spaces;

3.3.2 Verbreitung von Kettenbriefen, Spam und anderen unerwünschten Nachrichten und/oder

Werbung;

3.3.3 gewerbliche Tätigkeiten im Hinblick auf Gewinnspiele;

3.3.4 strafrechtsrelevante Aktivitäten;

3.3.5 Handlungen in Bezug auf gewalttätige oder pornografische Inhalte;

3.3.6 sonstige gegen geltendes Recht und Ordnung verstoßende Handlungen oder Unterlassungen.

3.4 Dem Mieter sind Tätigkeiten untersagt, die einer störungsfreien Nutzung des Coworking

Spaces durch andere Mieter entgegenstehen. Dazu gehört die Behinderung des Zugangs

oder das Abhalten anderer Mieter vom Zugang und von der Anwendung der Services und

der Infrastruktur des Coworking Spaces. Tätigkeiten, die mit Lärm-, Geruchs- oder sonstiger

Belästigung einhergehen sind untersagt. Ein Verstoß gegen eine dieser Bestimmungen

berechtigt den Vermieter, dem Mieter Hausverbot zu erteilen und/oder dem Mieter fristlos

nach § 4.3 zu kündigen.

3.5 Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diesen § 3, hat der Mieter etwaige aus der Zuwiderhandlung

entstehende Schäden zu ersetzen und den Vermieter von Ansprüchen Dritter

freizustellen.

3.6 Der Vermieter gewahrt dem Mieter keinen Konkurrenzschutz bei der Geschäftssitzadresse.

§ 4 Mietzeit

4.1 Das konkrete Miet- und Nutzungsverhältnis richtet sich nach den Regelungen zu Art und

Umfang des jeweiligen Tarifs 1 oder 2. Zugang im Falle des Tarif 1 wird nur in der Zeit von

Montag bis Freitag im Zeitraum zwischen 8.00 und 19.00 Uhr gewährt. Abweichende Vereinbarungen

wie beispielsweise die Nutzung am Wochenende sind mit vorheriger schriftlicher

Zustimmung des Vermieters möglich.

4.2 Der Tarif 1 kann hinsichtlich der Gesamtnutzungszeit von 8 Stunden innerhalb eines Monats

aufgespalten werden. Eine Übertragung in einen Folgemonat oder eine Rückerstattung

bei Nichtgebrauch der gesamten Nutzungszeit ist nicht möglich. Sobald der Zugang

zum Coworking Space aktiviert ist, beginnt die jeweils gebuchte Zeit zu laufen und ist nach

Ablauf vollständig genutzt.

4.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

4.4 Nach Beendigung des Mietverhältnisses kommt eine stillschweigende Vertragsverlängerung

durch Fortsetzung des Gebrauchs des Mietgegenstandes gemäß § 545 BGB nicht in

Betracht. Der Vermieter widerspricht einer solchen Vertragsverlängerung bereits jetzt ausdrücklich.

Eine Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf

muss schriftlich vereinbart werden.

§ 5 Verhaltensrichtlinie im Coworking Space bei Buchung des Tarifs 1

5.1 Zugangsberechtigungen, insbesondere also der über das Salto KS Konto des Mieters bereitgestellte

und über Bluetooth funktionierende digitale Schlüssel, dürfen Dritten, die in der

Buchung nicht angegeben sind, nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden. Abweichende

Vereinbarungen sind mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.

5.2 Das Mitführen von Haustieren ist untersagt.

5.3 Die Geschäftsadresse darf vom Mieter nach Ende des jeweiligen Tarifs nicht mehr gebraucht

oder verwendet werden. Der Nichtgebrauch der Geschäftsadresse ist vom Mieter

unverzüglich nach Ende des jeweiligen Tarifs durch Angabe der neuen Geschäftsadresse

nachzuweisen.

5.4 Der Mieter hat auf ein ordentliches und gepflegtes Erscheinungsbild seines Schließfaches

zu achten.

5.5 Vom Mieter, seinen Erfüllungsgehilfen oder Dritten, denen durch den Mieter Zutritt gewährt

wurde, schuldhaft verursachte Schäden am Inventar, am Arbeitsplatz im Coworking Space,

in den Nebenräumen, die über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen, trägt der Mieter.

Vertragsgemäße Abnutzungen im Sinne dieser AVB sind nicht vermeidbare durch die

vertragsgemäße Nutzung eintretende Verschlechterungen an der Ausstattung und Einrichtung

des Coworking Spaces, hier insbesondere des Schließfaches.

5.6 Schäden sind dem Vermieter umgehend anzuzeigen.

5.7 Die Nutzung der Geschäftsräume, der Arbeitsplätze und Büros sowie der Nebenräume für

private Anlässe ist untersagt.

5.9 Alle Türen, insbesondere die Haupteingangstür zum Coworking Space, sind beim Verlassen

der Räumlichkeiten mit Salto KS zu verschließen. Unterbleibt dies durch den Mieter,

haftet er für alle aus diesen unverschlossenen Türen resultierenden Schäden.

§ 6 Mietzins / Vertragslaufzeit / Kündigung

6.1 Für den vereinbarten Tarif schuldet der Mieter den vereinbarten Preis für die jeweils vereinbarte

Dienstleistung. Folgende Buchungen sind möglich*:

Tarif 2:

monatlich 60,00 Euro mit Kündigungsfrist bis zum Ende eines jeden Monats

jährlich 600,00 Euro mit Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende

*Gewünschte Buchung bitte ankreuzen

Gewünschtes Startdatum:

6.2 Der Mieter schuldet auf den Nettopreis des jeweils vereinbarten Tarifs Umsatzsteuer in der

jeweils gültigen gesetzlichen Höhe, soweit und solange der Vermieter für den Mietgegenstand

zur Umsatzsteuer optiert hat (§ 9 Abs. 1 UstG). Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt

ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug beim Vermieter nicht

ausschließen.

§ 7 Zahlungen des Mietzinses

7.1 Der Mietzins ist bei Abschluss des jeweiligen Tarifs mit einem auf der Rechnung des Vermieters

angegebenen Zahlungsmittel zum dort festgelegten Rechnungsdatum zu begleichen

Die Rechnung über den jeweils vereinbarten Tarif wird vom Vermieter ausgestellt und

per E-Mail zugesendet.

7.2 Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Wertstellung auf dem Konto des

Vermieters. Aus mehrfach nicht termingerechter Zahlung kann der Mieter kein Recht auf

verspätete Zahlung herleiten.

7.3 Der Mieter kann gegenüber einer Forderung des Vermieters aus dem Vertragsverhältnis

auf Grundlage dieser AVB und den jeweiligen Tarifen mit einer Gegenforderung nur

aufrechnen oder ein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine

Tarif 1:

monatlich 60,00 Euro mit Kündigungsfrist bis zum Ende eines jeden Monats

jährlich 600,00 Euro mit Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende

Forderung (i) unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und (ii) der Mieter seine Absicht

dem Vermieter mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Forderung des Vermieters

schriftlich angezeigt hat.

§ 8 Allgemeine Pflichten des Mieters bei Buchung des Tarifs 1

8.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand (Schließfach) sowie die Anlagen und Einrichtungen

des Coworking Space schonend und pfleglich zu behandeln. Im Rahmen der

vertragsmäßigen Benutzung der Mietsache hat der Mieter jede Rücksichtnahme zu üben.

8.2 Die Parteien sind sich einig, dass im gesamten Coworking Space und alle die Mietsache

betreffenden Räumlichkeiten ein absolutes Rauchverbot gilt.

8.3 Außerhalb des Mietgegenstandes (Schließfach) dürfen keinerlei Gegenstände, beispielsweise

Kisten, Waren oder ähnliches, abgestellt oder gelagert werden, es sei denn, der Vermieter

stimmt ausdrücklich vorher zu. Erteilt der Vermieter ausnahmsweise seine ausdrückliche

Zustimmung zu einer solchen Lagerung, so haftet der Mieter für alle hierdurch entstehenden

Schäden.

8.4 Fahrzeuge des Mieters dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters und nur auf

den hierfür als Coworking ausgewiesenen Parkplatz auf dem Grundstück abgestellt

werden. Die Nutzung des Parkplatzes ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis

19:00 Uhr möglich – soweit dieser nicht bereits durch andere Mieter genutzt wird.

Fahrzeuge dürfen nur während der zum Abholen der Briefpost erforderlichen Zeit auf

dem Parkplatz abgestellt werden. Der Mieter haftet dem Vermieter für jegliche

Schäden und Verunreinigungen, die durch das Befahren und Abstellen von Fahrzeugen

des Mieters oder in seinem Lager stehender Dritter oder mit seinem Einverständnis auf

dem Grundstück verkehrender Dritter entstehen.

8.5 Der Mieter haftet dem Vermieter wegen Beschädigungen des Mietgegenstandes sowie der

zum Grundstück und den Gebäuden gehörenden Einrichtungen und Anlagen, die durch

ihn, in seinem Lager stehende Personen oder durch die mit seinem Einverständnis in dem

Mietgegenstand verkehrenden Personen und Besucher verursacht worden sind, es sei

denn, er hat dies nicht zu vertreten. Der Mieter hat die Beweislast dafür, dass ein schuldhaftes

Verhalten nicht vorgelegen hat, soweit Räume, Anlagen und Einrichtungen seiner

Obhut unterliegen. Der Mieter haftet nicht für Zufall oder höhere Gewalt.

8.6 Soweit dem Mieter wegen Beschädigung der Mietsache Schadensersatzansprüche gegenüber

Dritten zustehen, tritt er diese im Voraus an den Vermieter zur Sicherheit ab, bleibt

jedoch bis auf Widerruf zur Einziehung ermächtigt. Der Vermieter nimmt die Abtretung an.

8.7 Eine Belästigung der anderen Nutzer des Mietobjekts bei Abholung der Briefpost aus dem

Schließfach durch Geräusche, Erschütterungen, Geruch oder ähnlichem darf durch die

Nutzung des Mietgegenstandes durch den Mieter nicht eintreten. Der Mieter hat bei Beanstandungen

für sofortige Abstellung der Belästigung zu sorgen.

§ 9 Haftung des Vermieters

9.1 Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters wegen anfänglicher Sachmängel

des Mietgegenstandes (Schließfach) wird ausgeschlossen.

9.2 Schadensersatzansprüche des Mieters im Übrigen, einschließlich solcher aus vorvertraglichen

Schuldverhältnissen und unerlaubter Handlung, können nur geltend gemacht werden,

soweit sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen,

auf der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Vermieter

oder seine Erfüllungsgehilfen, auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit durch den Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen, auf dem Fehlen einer

zugesicherten Eigenschaft des Mietgegenstandes oder auf einer zwingenden gesetzlichen

Haftung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

9.3 Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die sich im

Zusammenhang mit der Benutzung oder Nichtbenutzung des Mietgegenstands (Schließfach)

mittelbar oder unmittelbar ergeben und gegen den Vermieter geltend gemacht werden.

§ 10 Untervermietung

Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

§ 11 Kennzeichnung des Briefkastens

11.1 Der Vermieter wird am Gemeinschaftsbriefkasten den Unternehmensnamen des Mieters

anbringen. Hierzu hat der Mieter den gewünschten Text zur Verfügung zu stellen. Weitere

Werbeanlagen mit dem Unternehmensnamen / Logo des Mieters dürfen nur mit vorheriger

schriftlicher Zustimmung des Vermieters angebracht werden.

11.2 Der Vermieter ist berechtigt die Werbeanlage zu untersagen, sofern und soweit ein anderer

Mieter auf dem Grundstück die Unterlassung der Werbeanlage verlangen darf. Für durch

die Werbeanlage des Mieters verursachten Gefahren und Schäden haftet der Mieter.

§ 12 Beendigung des Mietverhältnisses bei Buchung des Tarif 1

12.1 Mit Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Schließfach in sauberem, wiedervermietbarem

Zustand und mit dem dazugehörigen Schlüssel zurückzugeben. Kommt der

Mieter dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann der Vermieter auf

Kosten des Mieters das Schließfach reinigen sowie neue Schlösser anbringen lassen.

12.2 Endet das Mietverhältnis durch Kündigung des Vermieters aus wichtigem Grund, so kann

der Vermieter den Ersatz des Schadens verlangen, der ihm infolge des der Kündigung zugrundeliegenden

vertragswidrigen Verhaltens entstanden ist, sofern der Mieter die Kündigung

zu vertreten hat. Insbesondere haftet der Mieter in diesem Fall für den Mietausfall bis

zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, der durch das Leerstehen des Schließfaches oder

dadurch entsteht, dass im Falle der Neuvermietung nicht der zwischen den Vertragsparteien

vereinbarte Mietzins erzielt werden kann. Ein wichtiger Grund im Sinne dieses Vertrages

liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter trotz Abmahnung des Vermieters gegen

seine Pflichten aus § 3.2 bis § 3.4 oder § 6 dieses Vertrages verstößt. Im Übrigen gilt

§ 543 BGB.

12.3 Der Mieter verpflichtet sich, mit Beendigung des jeweiligen Tarifs den Mietgegenstand

(Schließfach) frei von Rechten Dritter oder sonstigen Belastungen an den Vermieter herauszugeben,

d. h. am letzten Tag der nach dem jeweiligen Tarif vereinbarten Nutzungsdauer

oder am Tage einer früheren Kündigung des jeweiligen Tarifs oder am Tage einer

außerordentlichen Kündigung. Einer gesonderten Aufforderung durch den Vermieter bedarf

es nicht.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesen AVB ist Hattersheim am Main.

13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so

wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in

einem solchen Fall verpflichtet, an der Vereinbarung von Bestimmungen mitzuwirken,

durch die ein der unwirksamen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommendes

Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.

13.3 Sind Bestimmungen dieser AVB auslegungs- und ergänzungsbedürftig, so hat die Auslegung

und Ergänzung in der Weise zu erfolgen, dass sie dem Geiste, Inhalt und Zweck der

AVB bestmöglich gerecht wird. Dabei soll diejenige Regelung gelten, die die Parteien bei

Abschluss dieser AVB getroffen hätten, wenn sie die Auslegungs- oder Ergänzungsbedürftigkeit

erkannt hätten. Dies gilt entsprechend, wenn diese AVB Lücken aufweist.


Stand: 04.04.2024


Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die Coworkingspace Hattersheim am Main diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

Zurück