Geschäftssitzadresse Coworking Space
Geschäftsbedingungen und Konditionen
Miet- und Nutzungsbedingungen
für den Coworking Space in Hattersheim – Geschäftssitzadresse mit
Briefpostzustellung
Allgemeine Vertragsbedingungen
zwischen
Taunus Innovation Campus e.V., vertreten durch den 2. Vorsitzenden Günter Eggers. Adresse:
Taunus Innovation Campus e.V. c/o Rathaus Hattersheim Im Nassauer Hof 1-3, 65795 Hattersheim
am Main
im Folgenden nur „Vermieter“
und
im Folgenden nur „Mieter“
gemeinsam im Folgenden nur „die Parteien“
§ 1 Vertragsschluss Vertragsgegenstand ................................................................................... 2
§ 2 Person des Mieters ............................................................................................................... 4
§ 3 Miet-/Nutzungszweck ............................................................................................................ 4
§ 4 Mietzeit .................................................................................................................................. 5
§ 5 Verhaltensrichtlinie im Coworking Space bei Buchung des Tarifs 1 ..................................... 6
§ 6 Mietzins / Vertragslaufzeit / Kündigung ................................................................................. 7
§ 7 Zahlungen des Mietzinses .................................................................................................... 7
§ 8 Allgemeine Pflichten des Mieters bei Buchung des Tarifs 1 ................................................. 8
§ 9 Haftung des Vermieters ........................................................................................................ 9
§ 10 Untervermietung .................................................................................................................. 9
§ 11 Kennzeichnung des Briefkastens ........................................................................................ 9
§ 12 Beendigung des Mietverhältnisses bei Buchung des Tarif 1 ............................................... 9
§ 13 Schlussbestimmungen ....................................................................................................... 10
Unterschriften ............................................................................................................................... 10
Präambel
Der Vermieter hat Flächen in dem Gebäude Frankfurter Straße 6a in Hattersheim am Main (im
Folgenden nur „Coworking Space“) angemietet, die er zur Nutzung als Openspace mit 13 Einzelarbeitsplätzen,
einem Meeting-Raum, einem Gaming-Raum, einem Think-Tank-Raum sowie verteilten
Sitzgelegenheiten für den Gedankenaustausch vermietet.
der in der Präambel dargestellten zwei Tarife ausgewählt und gebucht werden. Tarif im
Sinne dieses Vertrages meint die konkret beschriebene Nutzungsart und den konkret beschriebenen
Nutzungsumfang der Dienstleistung, der durch eine Buchung des Mieters (Angebot)
und die Buchungsbestätigung des Vermieters (Annahme) in Form einer
Bestätigungs- E-Mail ausgelöst wird.
1.3 Nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail für den gebuchten Tarif 1 erhält der Mieter an 8 Stunden
pro Monat für jeweils maximal 30 Minuten Zugang zum Coworking Space über sein
Smartphone mit der App „Salto KS“. Zugang im Sinne dieser AVB meint, dass der Mieter
die Räumlichkeiten des Coworking Spaces nach Maßgabe der nach § 1.2 vereinbarten
Tarifs für den vereinbarten Zeitraum betreten und nutzen kann. Die App „Salto KS“ fungiert
Als separate Dienstleistung wird darüber hinaus dem Mieter ein Geschäftssitz mit der
Adresse Frankfurter Straße 6a, 65795 Hattersheim am Main und die Nutzung der Adresse für
die Zusendung von Briefpost angeboten. Dies ist die Grundlage der vorliegenden Miet- und
Nutzungsbedingungen.
Die folgenden Miet- und Nutzungsbedingungen gelten als Allgemeine Vertragsbedingungen (im
Folgenden nur „AVB“) für sämtliche Rechte und Pflichten zwischen dem Vermieter und einem die
Adresse Frankfurter Straße 6a, 65795 Hattersheim am Main als Geschäftssitzadresse mit Briefpostzustellung
nutzenden Unternehmen (im Folgenden nur „Mieter“). Die Festlegung des konkret
vereinbarten Nutzungsumfangs innerhalb dieser Dienstleistung erfolgt im Rahmen einzeln zu
buchender Tarife (im Folgenden jeweils nur „Tarif“).
Tarif 1: In dem Briefkasten des Vermieters in der Frankfurter Straße 6a wird die Briefpost
angenommen und in einem Schließfach im Coworking Space zur Abholung durch den Mieter
bereitge-stellt. Der Mieter erhält hierfür einen Schlüssel für das Schließfach sowie an 8 Stunden
pro Monat für jeweils maximal 30 Minuten mit der App „Salto KS“ von Montag bis Freitag
zwischen 8:00 und 19:00 Uhr digital Zugang zum Coworking Space. Es besteht somit 16 Mal pro
Monat die Möglichkeit zum Zutritt des Coworking Space, die flexibel genutzt werden können.
Tarif 2: In dem Briefkasten des Vermieters in der Frankfurter Straße 6a wird die Briefpost des
Mieters angenommen. Die Briefpost wird gesammelt und wöchentlich in einem Umschlag an
eine vorher festgelegte inländische Adresse des Mieters weiterversendet. Ein Zutritt zu den
Räumlichkeiten des Coworking Space wird nicht gewährt.
Eine Leerung des Briefkastens und die Ablage der Briefpost in dem Schließfach erfolgt
jeweils mittwochs und freitags. Fallen diese Tage auf einen Feiertag, so erfolgt die
Dienstleistung jeweils an dem Werktag davor.
§ 1 Vertragsschluss Vertragsgegenstand
1.1 Die Parteien sind sich einig, dass diese AVB zwischen den Parteien zur Grundlage der
1.2 Tarife können auf Grundlage dieser in Papierform vorliegenden AVB einzeln entsprechend
zwischen Vermieter und Mieter jeweils einzeln abzuschließenden konkreten
Nutzungsvereinbarungen, der Tarife, wird.
dabei als digitaler Schlüssel bzw. Zugangsfunktion und –kontrolle (im Folgenden nur „digitaler
Schlüssel“) zum Coworking Space. Der Mieter hat hierfür sicherzustellen, dass Bluetooth
und Standortdienste auf dem für den Zugang verwendeten Smartphone funktionsfähig
sind und die App installiert ist. Der Vermieter weist ausdrücklich daraufhin, dass auch
das erneute Betreten des Coworking Spaces innerhalb der nach dem Tarif 1 gebuchten
Nutzungszeit, auch nach dem erstmaligen Zugang, ausschließlich über Salto KS möglich
ist. Der Mieter hat daher eigenständig sicherzustellen, das für Salto KS genutzte Smartphone
bei Verlassen der jeweils gebuchten Räumlichkeit immer bei sich zu tragen, um einen
erneuten Zugang sicherzustellen.
1.4 Es besteht kein Anspruch des Mieters auf Abschluss eines Tarifs. Es steht dem Vermieter
frei, jedes Angebot des Mieters zum Abschluss eines Tarifs ohne Angabe von Gründen
abzulehnen.
1.5 Gegenstand dieser AVB ist die Nutzung der Dienstleistung Geschäftssitzadresse und Briefpostaufbewahrung
bzw. -weiterleitung. Dieser Vertrag schließt keinen Telefonservice
und/oder Faxweiterleitungsservice oder das Scannen und Weiterleiten von Briefpost per EMail
ein. Weiterhin wird die Post weder geöffnet noch mit einem Eingangsstempel versehen.
1.6 Für die Entgegennahme von Briefpost im Rahmen der Leerung des Briefkastens durch den
Vermieter erteilt der Mieter mit diesen Miet- und Nutzungsbedingungen dem Vermieter und
dessen Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Empfangsvollmacht. Die Bevollmächtigung
ermächtigt zur Entgegennahme der nachfolgenden Briefpost:
Briefe aller Art
Presseerzeugnisse/ personalisierte Werbung
Einschreiben
Es umfasst nicht:
Päckchen
Pakete
Warensendungen
Express-Sendungen
Der Vermieter schuldet nicht die Einhaltung irgendwelcher Vorgaben zum Geschäftsgeheimnis
und sonstigen Geheimhaltungspflichten im Falle von unverschlossen eingehender
Briefpost. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass sich aus der Briefpost ergebende Fristen
aller Art eingehalten werden. Eine Verantwortung des Vermieters im Falle des Tarifs 2 für
etwaige Verzögerungen und Fehlzustellungen von Seiten der Deutschen Post wird ausgeschlossen.
§ 2 Person des Mieters
2.1 Ist eine juristischen Person Vertragspartei dieser AVB, darf diese nur durch einen Vertretungsberechtigten
unterzeichnet werden. Der Vermieter ist berechtigt, sich die Vertretungsberechtigung
im Zweifelsfall auch nach Vertragsschluss nachweisen lassen.
2.2 Mit Unterzeichnung dieser AVB sichert der Mieter zu, dass die angegebenen Daten vollständig
und wahrheitsgemäß sind. Der Mieter verpflichtet sich, Änderungen bei seinen persönlichen
oder unternehmensrelevanten Daten unverzüglich anzuzeigen.
2.3 Die einzelnen Tarife werden personengebunden mit dem Mieter oder einem vom Mieter
konkret bestimmten Mitarbeiter abgeschlossen und können nicht übertragen werden. Eine
ganz oder teilweise Überlassung oder Gebrauchsgewährung der Arbeitsplätze, Büros oder
des Inventars des Coworking Space, mit Ausnahme eines Schließfachs bei Tarif 1, ist damit
nicht verbunden.
2.4 Der Mieter darf seine Geschäftstätigkeit in Zusammenhang mit den Leistungen des Vermieters
nur unter der bei Vertragsunterzeichnung angegebenen Firma des jeweiligen Unternehmens/
dem angegebenen Verein ausüben. Eine Ausübung unter einer anderen
Firma/eines anderen Vereines, eines anderen Tätigkeitsschwerpunktes oder eines anderen
Namens ist, selbst wenn die Personen identisch sind, nicht gestattet. Etwas anderes gilt,
wenn der Mieter dem Vermieter den Wechsel unverzüglich anzeigt und der Vermieter dem
Wechsel zustimmt.
§ 3 Miet-/Nutzungszweck
3.1 Die Vermietung erfolgt zur Nutzung entsprechend des jeweils gebuchten Tarifs und darf
nur zu diesem Vertragszweck genutzt werden. Insbesondere im Falle des gebuchten
Tarifes 1 sind andere Nutzungen, beispielsweise als Bürofläche oder
Veranstaltungsfläche, nur nach gesonderter Vereinbarung möglich.
3.2 Die Geschäftsadresse darf nur für die konkreten Tätigkeiten genutzt werden, die der Mieter
bei Abschluss des jeweiligen Tarifs angegeben hat. Der Mieter bestätigt mit Abschluss des
jeweiligen Tarifs, dass er die Dienstleistungen des Vermieters nicht nutzen wird für:
3.2.1 Handlungen, die das Persönlichkeitsrecht und den Schutz der Privatsphäre von privaten,
natürlichen und juristischen Personen verletzen;
3.2.2 die Verbreitung strafrechtsrelevanter Materialen;
3.2.3 die Verbreitung oder das Bereitstellen von Daten, Bilder, Fotografien, Grafiken, Filme
oder Software, die den Gesetzen zum Schutze von geistigem Eigentumes, es sei denn,
der Mieter ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Bereitstellung oder Verbreitung;
3.2.4 den Empfang von Briefpost, welche die Postsendungen anderer Mieter gefährden oder
schädigen können oder legal vom Mieter nicht empfangen werden dürfen;
3.2.5 sonstige gegen geltendes Recht und Ordnung verstoßende Handlungen oder Unterlassungen.
3.3 Dem Mieter ist es untersagt, Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Zugang zum Coworking
Space im Falle des Tarifs 1 vorzunehmen, die dem Ansehen des Vermieters oder
anderer Mieter Schaden zufügen können, insbesondere:
3.3.1 illegale, unrechtmäßige Beschaffung von persönlichen Daten innerhalb und außerhalb
des Coworking Spaces;
3.3.2 Verbreitung von Kettenbriefen, Spam und anderen unerwünschten Nachrichten und/oder
Werbung;
3.3.3 gewerbliche Tätigkeiten im Hinblick auf Gewinnspiele;
3.3.4 strafrechtsrelevante Aktivitäten;
3.3.5 Handlungen in Bezug auf gewalttätige oder pornografische Inhalte;
3.3.6 sonstige gegen geltendes Recht und Ordnung verstoßende Handlungen oder Unterlassungen.
3.4 Dem Mieter sind Tätigkeiten untersagt, die einer störungsfreien Nutzung des Coworking
Spaces durch andere Mieter entgegenstehen. Dazu gehört die Behinderung des Zugangs
oder das Abhalten anderer Mieter vom Zugang und von der Anwendung der Services und
der Infrastruktur des Coworking Spaces. Tätigkeiten, die mit Lärm-, Geruchs- oder sonstiger
Belästigung einhergehen sind untersagt. Ein Verstoß gegen eine dieser Bestimmungen
berechtigt den Vermieter, dem Mieter Hausverbot zu erteilen und/oder dem Mieter fristlos
nach § 4.3 zu kündigen.
3.5 Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diesen § 3, hat der Mieter etwaige aus der Zuwiderhandlung
entstehende Schäden zu ersetzen und den Vermieter von Ansprüchen Dritter
freizustellen.
3.6 Der Vermieter gewahrt dem Mieter keinen Konkurrenzschutz bei der Geschäftssitzadresse.
§ 4 Mietzeit
4.1 Das konkrete Miet- und Nutzungsverhältnis richtet sich nach den Regelungen zu Art und
Umfang des jeweiligen Tarifs 1 oder 2. Zugang im Falle des Tarif 1 wird nur in der Zeit von
Montag bis Freitag im Zeitraum zwischen 8.00 und 19.00 Uhr gewährt. Abweichende Vereinbarungen
wie beispielsweise die Nutzung am Wochenende sind mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Vermieters möglich.
4.2 Der Tarif 1 kann hinsichtlich der Gesamtnutzungszeit von 8 Stunden innerhalb eines Monats
aufgespalten werden. Eine Übertragung in einen Folgemonat oder eine Rückerstattung
bei Nichtgebrauch der gesamten Nutzungszeit ist nicht möglich. Sobald der Zugang
zum Coworking Space aktiviert ist, beginnt die jeweils gebuchte Zeit zu laufen und ist nach
Ablauf vollständig genutzt.
4.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
4.4 Nach Beendigung des Mietverhältnisses kommt eine stillschweigende Vertragsverlängerung
durch Fortsetzung des Gebrauchs des Mietgegenstandes gemäß § 545 BGB nicht in
Betracht. Der Vermieter widerspricht einer solchen Vertragsverlängerung bereits jetzt ausdrücklich.
Eine Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf
muss schriftlich vereinbart werden.
§ 5 Verhaltensrichtlinie im Coworking Space bei Buchung des Tarifs 1
5.1 Zugangsberechtigungen, insbesondere also der über das Salto KS Konto des Mieters bereitgestellte
und über Bluetooth funktionierende digitale Schlüssel, dürfen Dritten, die in der
Buchung nicht angegeben sind, nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden. Abweichende
Vereinbarungen sind mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.
5.2 Das Mitführen von Haustieren ist untersagt.
5.3 Die Geschäftsadresse darf vom Mieter nach Ende des jeweiligen Tarifs nicht mehr gebraucht
oder verwendet werden. Der Nichtgebrauch der Geschäftsadresse ist vom Mieter
unverzüglich nach Ende des jeweiligen Tarifs durch Angabe der neuen Geschäftsadresse
nachzuweisen.
5.4 Der Mieter hat auf ein ordentliches und gepflegtes Erscheinungsbild seines Schließfaches
zu achten.
5.5 Vom Mieter, seinen Erfüllungsgehilfen oder Dritten, denen durch den Mieter Zutritt gewährt
wurde, schuldhaft verursachte Schäden am Inventar, am Arbeitsplatz im Coworking Space,
in den Nebenräumen, die über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen, trägt der Mieter.
Vertragsgemäße Abnutzungen im Sinne dieser AVB sind nicht vermeidbare durch die
vertragsgemäße Nutzung eintretende Verschlechterungen an der Ausstattung und Einrichtung
des Coworking Spaces, hier insbesondere des Schließfaches.
5.6 Schäden sind dem Vermieter umgehend anzuzeigen.
5.7 Die Nutzung der Geschäftsräume, der Arbeitsplätze und Büros sowie der Nebenräume für
private Anlässe ist untersagt.
5.9 Alle Türen, insbesondere die Haupteingangstür zum Coworking Space, sind beim Verlassen
der Räumlichkeiten mit Salto KS zu verschließen. Unterbleibt dies durch den Mieter,
haftet er für alle aus diesen unverschlossenen Türen resultierenden Schäden.
§ 6 Mietzins / Vertragslaufzeit / Kündigung
6.1 Für den vereinbarten Tarif schuldet der Mieter den vereinbarten Preis für die jeweils vereinbarte
Dienstleistung. Folgende Buchungen sind möglich*:
Tarif 2:
monatlich 60,00 Euro mit Kündigungsfrist bis zum Ende eines jeden Monats
jährlich 600,00 Euro mit Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende
*Gewünschte Buchung bitte ankreuzen
Gewünschtes Startdatum:
6.2 Der Mieter schuldet auf den Nettopreis des jeweils vereinbarten Tarifs Umsatzsteuer in der
jeweils gültigen gesetzlichen Höhe, soweit und solange der Vermieter für den Mietgegenstand
zur Umsatzsteuer optiert hat (§ 9 Abs. 1 UstG). Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt
ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug beim Vermieter nicht
ausschließen.
§ 7 Zahlungen des Mietzinses
7.1 Der Mietzins ist bei Abschluss des jeweiligen Tarifs mit einem auf der Rechnung des Vermieters
angegebenen Zahlungsmittel zum dort festgelegten Rechnungsdatum zu begleichen
Die Rechnung über den jeweils vereinbarten Tarif wird vom Vermieter ausgestellt und
per E-Mail zugesendet.
7.2 Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Wertstellung auf dem Konto des
Vermieters. Aus mehrfach nicht termingerechter Zahlung kann der Mieter kein Recht auf
verspätete Zahlung herleiten.
7.3 Der Mieter kann gegenüber einer Forderung des Vermieters aus dem Vertragsverhältnis
auf Grundlage dieser AVB und den jeweiligen Tarifen mit einer Gegenforderung nur
aufrechnen oder ein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine
Tarif 1:
monatlich 60,00 Euro mit Kündigungsfrist bis zum Ende eines jeden Monats
jährlich 600,00 Euro mit Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende
Forderung (i) unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und (ii) der Mieter seine Absicht
dem Vermieter mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Forderung des Vermieters
schriftlich angezeigt hat.
§ 8 Allgemeine Pflichten des Mieters bei Buchung des Tarifs 1
8.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand (Schließfach) sowie die Anlagen und Einrichtungen
des Coworking Space schonend und pfleglich zu behandeln. Im Rahmen der
vertragsmäßigen Benutzung der Mietsache hat der Mieter jede Rücksichtnahme zu üben.
8.2 Die Parteien sind sich einig, dass im gesamten Coworking Space und alle die Mietsache
betreffenden Räumlichkeiten ein absolutes Rauchverbot gilt.
8.3 Außerhalb des Mietgegenstandes (Schließfach) dürfen keinerlei Gegenstände, beispielsweise
Kisten, Waren oder ähnliches, abgestellt oder gelagert werden, es sei denn, der Vermieter
stimmt ausdrücklich vorher zu. Erteilt der Vermieter ausnahmsweise seine ausdrückliche
Zustimmung zu einer solchen Lagerung, so haftet der Mieter für alle hierdurch entstehenden
Schäden.
8.4 Fahrzeuge des Mieters dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters und nur auf
den hierfür als Coworking ausgewiesenen Parkplatz auf dem Grundstück abgestellt
werden. Die Nutzung des Parkplatzes ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis
19:00 Uhr möglich – soweit dieser nicht bereits durch andere Mieter genutzt wird.
Fahrzeuge dürfen nur während der zum Abholen der Briefpost erforderlichen Zeit auf
dem Parkplatz abgestellt werden. Der Mieter haftet dem Vermieter für jegliche
Schäden und Verunreinigungen, die durch das Befahren und Abstellen von Fahrzeugen
des Mieters oder in seinem Lager stehender Dritter oder mit seinem Einverständnis auf
dem Grundstück verkehrender Dritter entstehen.
8.5 Der Mieter haftet dem Vermieter wegen Beschädigungen des Mietgegenstandes sowie der
zum Grundstück und den Gebäuden gehörenden Einrichtungen und Anlagen, die durch
ihn, in seinem Lager stehende Personen oder durch die mit seinem Einverständnis in dem
Mietgegenstand verkehrenden Personen und Besucher verursacht worden sind, es sei
denn, er hat dies nicht zu vertreten. Der Mieter hat die Beweislast dafür, dass ein schuldhaftes
Verhalten nicht vorgelegen hat, soweit Räume, Anlagen und Einrichtungen seiner
Obhut unterliegen. Der Mieter haftet nicht für Zufall oder höhere Gewalt.
8.6 Soweit dem Mieter wegen Beschädigung der Mietsache Schadensersatzansprüche gegenüber
Dritten zustehen, tritt er diese im Voraus an den Vermieter zur Sicherheit ab, bleibt
jedoch bis auf Widerruf zur Einziehung ermächtigt. Der Vermieter nimmt die Abtretung an.
8.7 Eine Belästigung der anderen Nutzer des Mietobjekts bei Abholung der Briefpost aus dem
Schließfach durch Geräusche, Erschütterungen, Geruch oder ähnlichem darf durch die
Nutzung des Mietgegenstandes durch den Mieter nicht eintreten. Der Mieter hat bei Beanstandungen
für sofortige Abstellung der Belästigung zu sorgen.
§ 9 Haftung des Vermieters
9.1 Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters wegen anfänglicher Sachmängel
des Mietgegenstandes (Schließfach) wird ausgeschlossen.
9.2 Schadensersatzansprüche des Mieters im Übrigen, einschließlich solcher aus vorvertraglichen
Schuldverhältnissen und unerlaubter Handlung, können nur geltend gemacht werden,
soweit sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen,
auf der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Vermieter
oder seine Erfüllungsgehilfen, auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit durch den Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen, auf dem Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft des Mietgegenstandes oder auf einer zwingenden gesetzlichen
Haftung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.3 Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die sich im
Zusammenhang mit der Benutzung oder Nichtbenutzung des Mietgegenstands (Schließfach)
mittelbar oder unmittelbar ergeben und gegen den Vermieter geltend gemacht werden.
§ 10 Untervermietung
Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
§ 11 Kennzeichnung des Briefkastens
11.1 Der Vermieter wird am Gemeinschaftsbriefkasten den Unternehmensnamen des Mieters
anbringen. Hierzu hat der Mieter den gewünschten Text zur Verfügung zu stellen. Weitere
Werbeanlagen mit dem Unternehmensnamen / Logo des Mieters dürfen nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Vermieters angebracht werden.
11.2 Der Vermieter ist berechtigt die Werbeanlage zu untersagen, sofern und soweit ein anderer
Mieter auf dem Grundstück die Unterlassung der Werbeanlage verlangen darf. Für durch
die Werbeanlage des Mieters verursachten Gefahren und Schäden haftet der Mieter.
§ 12 Beendigung des Mietverhältnisses bei Buchung des Tarif 1
12.1 Mit Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Schließfach in sauberem, wiedervermietbarem
Zustand und mit dem dazugehörigen Schlüssel zurückzugeben. Kommt der
Mieter dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann der Vermieter auf
Kosten des Mieters das Schließfach reinigen sowie neue Schlösser anbringen lassen.
12.2 Endet das Mietverhältnis durch Kündigung des Vermieters aus wichtigem Grund, so kann
der Vermieter den Ersatz des Schadens verlangen, der ihm infolge des der Kündigung zugrundeliegenden
vertragswidrigen Verhaltens entstanden ist, sofern der Mieter die Kündigung
zu vertreten hat. Insbesondere haftet der Mieter in diesem Fall für den Mietausfall bis
zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, der durch das Leerstehen des Schließfaches oder
dadurch entsteht, dass im Falle der Neuvermietung nicht der zwischen den Vertragsparteien
vereinbarte Mietzins erzielt werden kann. Ein wichtiger Grund im Sinne dieses Vertrages
liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter trotz Abmahnung des Vermieters gegen
seine Pflichten aus § 3.2 bis § 3.4 oder § 6 dieses Vertrages verstößt. Im Übrigen gilt
§ 543 BGB.
12.3 Der Mieter verpflichtet sich, mit Beendigung des jeweiligen Tarifs den Mietgegenstand
(Schließfach) frei von Rechten Dritter oder sonstigen Belastungen an den Vermieter herauszugeben,
d. h. am letzten Tag der nach dem jeweiligen Tarif vereinbarten Nutzungsdauer
oder am Tage einer früheren Kündigung des jeweiligen Tarifs oder am Tage einer
außerordentlichen Kündigung. Einer gesonderten Aufforderung durch den Vermieter bedarf
es nicht.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesen AVB ist Hattersheim am Main.
13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in
einem solchen Fall verpflichtet, an der Vereinbarung von Bestimmungen mitzuwirken,
durch die ein der unwirksamen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommendes
Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.
13.3 Sind Bestimmungen dieser AVB auslegungs- und ergänzungsbedürftig, so hat die Auslegung
und Ergänzung in der Weise zu erfolgen, dass sie dem Geiste, Inhalt und Zweck der
AVB bestmöglich gerecht wird. Dabei soll diejenige Regelung gelten, die die Parteien bei
Abschluss dieser AVB getroffen hätten, wenn sie die Auslegungs- oder Ergänzungsbedürftigkeit
erkannt hätten. Dies gilt entsprechend, wenn diese AVB Lücken aufweist.
Stand: 04.04.2024
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die Coworkingspace Hattersheim am Main diese Website bereitstellt.
See Cobot Terms
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